FertigFenster übernimmt für die produzierten und gelieferten Kunststofffenster 5 Jahre Garantie beginnend mit dem Tag der Auslieferung. Die Garantie bezieht sich auf die Formbeständigkeit der Profile, die Funktion der Beschläge und die Dichtigkeit der Isolierverglasung.
Voraussetzungen für die Leistung aus dieser Garantieerklärung sind:
Beschädigungen, die durch Gewalteinwirkungen, durch äußere Einwirkungen (z. B. Anbohren oder Anstreichen) oder falsche Pflege oder Wartung hervorgerufen werden, sind durch die Garantie nicht abgedeckt.
Bei berechtigter Reklamation im Garantiezeitraum ersetzen wir kostenlos die in §1 genannte fehlerhafte Ware bzw. Komponente.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Montagekosten, die durch den Austausch oder die Entsorgung eines Fensters verursacht werden, bestehen nicht.
Die Garantie beginnt mit Annahme der Ware. Voraussetzung für den Anspruch auf Garantie ist der rechtzeitige Eingang der Mängelanzeige. Diese muss sofort, spätestens nach 12 Werktagen schriftlich bei FertigFenster (Arno-Reichmann-Straße 13, 06268 Barnstädt) angezeigt werden. Die Garantie endet nach 5 Jahren.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, die ihm gegenüber seinem Vertragspartner zustehen (wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz), werden durch diese Garantieerklärung nicht eingeschränkt.
Leistungen aus dieser Garantie haben keinen Einfluss auf die oben genannte Garantiezeit.
Der räumliche Geltungsbereich der Garantieurkunde ist beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Barnstädt, Januar 2017